| Corona Update 03-05-2021 | Freitag, 30.04.2021, 11:02 Uhr | |
| Wolfgang Gockert | » Druckversion zeigen | |
| Das Wichtigste zuerst: die Osterlockdown-Verordnung endet am Montag den 3.5.2021, ab dann sind also Checkflüge und Schulflüge wieder möglich. Theorie-Präsenzunterricht gibt's noch keinen. Da wir uns tagsüber mit Menschen aus einem zweiten Haushalt treffen dürfen, können wir auch gemeinsam fliegen - zumindest tagsüber, denn abends gilt wieder "Ausgangssperre" und Kontaktbeschränkung.....also NVFR nur "familienintern" Nun wie immer der Versuch einer vereinsbezogenen Zusammenfassung............
Das Betreten des Flugfeldes (der Sportstätte) ist
Indoor Bereiche
... und jetzt noch ein kleines "Bitte denkt daran"....
|
||
| Corona Update - Osterlock - die Verlaengerung | Freitag, 16.04.2021, 21:05 Uhr | |
| Wolfgang Gockert | » Druckversion zeigen | |
| Kollegen Die Oster-Lockdown-Verlängerungs-Verordnung bis zum 2.Mai 2021 ist seit kurzem da, es ändert sich an dem bisherigen Zustand den Flugbetrieb betreffend defacto nix:
Basis dieser Interpretation ist einerseits die Möglichkeit Sportstätten offen halten zu dürfen und andererseits die in der Ausgangsbeschränkung enthaltene Ausnahme für jeden einzelnen von uns, zur Sportstätte fahren zu dürfen. Aufgrund der restriktiven Kontaktbeschränkung sind Schulungsflüge und Flüge "mit Dritten" nicht möglich. Nun wie immer der Versuch einer vereinsbezogenen Zusammenfassung............
Das Betreten des Flugfeldes (der Sportstätte) ist
Indoor Bereiche
... und jetzt noch ein kleines "Bitte denkt daran".... Wir ersuchen auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen nicht zu vergessen, Handdesinfektion, Handschuhe, etc....... Wir ersuchen unsere Mitglieder uns eine ggf. diagnostizierte Corona Infektion zu melden Wir geben zu bedenken, dass es neben dem rein rechtlichen Argument, der Verordnung nach den Flugplatz offen halten zu können, nicht alles was rechtlich erlaubt ist, derzeit auch sinnvoll zu tun ist. Überlegt bitte, als verantwortliche Piloten, ob die geplanten Flüge in der gegenwärtigen Situation wirklich notwendig sind .... |
||
| Zutrittstest fuer den Flugplatzzutritt | Freitag, 16.04.2021, 20:34 Uhr | |
| Wolfgang Gockert | » Druckversion zeigen | |
| ... kein einfacher Schritt, aber in Anbetracht der aktuellen Gesamt-Situation rundherum ist es einfach notwendig. seit dem 29.03.2021 und bis auf Widerruf darf der Flugplatz nur mit einem gültigen Coronatest betreten werden. Es ist egal welcher Test -- ein negativer Schnelltest (Antigen) maximal 48 Stunden alt -- ein negativer PCR Test maximal 72 Stunden alt -- ein positiver Antikörpertest maximal 3 Monate alt Bitte den Test ausgedruckt mitbringen und beim Betriebsleiter abgeben - Eigentests zählen nicht !!!!! Gilt natürlich für alle (nicht nur den Piloten/Lehrer/Schüler) auch Mitflieger/Referenten/Mitarbeiter/Warte/etc........ Diese Regelung gilt auf unbestimmte Zeit..... Ps.: die in letzter Zeit immer wieder auftretende Frage nach der Regel für bereits Geimpfte .... Wir wollen keine weitere, neue Regel kreieren. Die Impfung zeigt sich in ihrer Wirkung klar im Antikörpertest. Somit brauchen wir keine neue, zusätzliche Regel für Geimpfte. Bring deinen positiven Antikörpertest und past ...... |
||